Führerschein Klasse BF17 / B 197

Mindestalter 17 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Der neue Automatikführerschein B197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe.

Was sind die Voraussetzungen für den B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt


Ausbildung & Prüfung

Ausbildung Theorie:

-12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
–  6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
–  2 Doppelstunden Zusatzstoff (Autounterricht)

 Prüfung Theorie:

– 30 Fragen bei Ersterwerb max.10 Fehlerpunkte
– 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte (z.B. A1 Vorbesitz)

Ausbildung Praxis:

– Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO  (Übungsfahrstunden)
– 5x 45 min. Landstr.              (Sonderfahrstunden)
– 4x 45 min. Autobahn           (Sonderfahrstunden)
– 3x 45 min. bei Dunkelheit.  (Sonderfahrstunden)

Prüfung Praxis:

– 55 min Prüfungsdauer
– fahrtechnische Vorbereitung
– inner u. außerorts, evtl. Autobahn
– 3 von 5 Grundfahraufgaben

Unsere Fahrzeuge

VW T-Roc
(Schaltgetriebe)

VW Tiguan
(Autmatik + Handicap)