Führerschein Klasse AM
Mindestalter 15 Jahre
– Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschineoder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einermaximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
– Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einemHubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
– dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
– nur in Deutschland gültig, mit der Vollendung des 16 Lebensjahr auch im europäischen Ausland gültig
Ausbildung & Prüfung
Ausbildung Theorie:
-12 Doppelstunden Grundstoff
– 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfung Theorie:
– 30 Fragen bei Ersterwerb max.10 Fehlerpunkte
Ausbildung Praxis (bei Direkteinstieg):
– Die Anzahl der Fahrstunden ist abhänig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Prüfung Praxis:
– 55 min Prüfungsdauer
Unsere Fahrzeuge
Yamaha Neos 50